IMPRESSUM
Name des Unternehmens
Leonie Enderlein
Eingetragener Firmensitz
Kesselstraße 2, 08645 Bad Elster
Kontaktinformationen
Mail: Miss.leography@gmail.com
Telefon: +49 1732449631
Geschäfts-ID-Nr.
12301202368
Umsatzsteuer-Nr.
DE453255950
AGB
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die der Fotografin Leonie Ennderlein erteilt wurden. Sie sind gültig, sobald ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Um den AGB zu widersprechen, muss innerhalb von drei Werktagen vom Auftraggeber schriftliche Erklärung eingereicht werden. Sofern abweichende Geschäftsbedingungen nicht schriftlich von Leonie Ennderlein anerkannt werden, erlangen sie keine Gültigkeit.
(2) Alle von Leonie Ennderlein erstellten Produkte werden nachfolgend als „Werke“ bezeichnet. Die Form oder das Medium spielen bei dieser Definition keine Rolle. Beispiele dafür sind dem Kunden übertragene Daten, Fotobücher, Abzüge und Ähnliches.
(3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(5) Sobald die unten genannten Bedingungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Der Fotografin Leonie Ennderlein stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von Leonie Ennderlein angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung von Leonie Ennderlein. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Verwendet der Auftraggeber die Werke in Online- oder Printmedien (ausschließlich für den privaten Gebrauch), ist die Fotografin als Urheberin zu nennen. Das Recht auf Namensnennung darf nicht verletzt werden. Andernfalls hat Leonie Ennderlein das Recht auf Schadensersatz.
(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von Leonie Ennderlein übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien.
RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
(1) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst wird, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.
(2) Das Brautpaar erwirbt – mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages – das Recht der nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos. Für eine kommerzielle Verwendung der Fotos – z. B. für Werbung, Print- und Internetmedien – wird das schriftliche Einverständnis von Leonie Ennderlein benötigt.
(3) Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Fotos oder Videos (in der Regel mit Fokus auf das Brautpaar) für Werbezwecke auf Instagram, Website oder ähnlichen Plattformen verwendet werden können.
LEISTUNGSUMFANG
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin Leonie Ennderlein unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(2) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Leonie Ennderlein und ist sich daher bewusst, dass die Werke in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden. Leonie Ennderlein wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
(3) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Leonie Ennderlein ist jedoch stets bemüht, dies zu erreichen, wenn es vom Auftraggeber gewünscht ist.
(4) Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
(5) Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen ist der Fotografin oder ihren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
(6) Leonie Ennderlein verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben bei Leonie Ennderlein und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Leonie Ennderlein übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Vergütung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Erstellung der Werke wird ein Honorar erhoben. Dies kann als Honorar, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale erfolgen. Der Auftraggeber trägt ggf. anfallende Nebenkosten wie Fahrkosten, Übernachtungskosten, Requisiten, Studiomiete oder Ähnliches.
(2) Die von Leonie Ennderlein erstellten Angebote gelten als Kostenvoranschläge, die unverbindlich sind. Sollten während der Produktion unvorhergesehene Kosten entstehen, sind diese von der Fotografin aufzuzeigen und können im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Wird die vereinbarte Produktionszeit überschritten, so ist eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe zum vereinbarten Honorar zu leisten. Dies gilt nur, wenn die Fotografin die Verlängerung der Produktionszeit nicht zu vertreten hat.
(3) Der Vergütungsanspruch wird mit Zugang der Rechnung fällig.
(4) Bei einer Hochzeitsreportage oder Firmenbusinessbildern ist eine Anzahlung in Höhe von 15% - 30% (abhängig vom Gesamtbetrag) der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Andernfalls gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Dann ist die Fotografin berechtigt, den Auftraggeber kostenpflichtig abzumahnen. Weitere Rechte der Fotografin, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
(6) Die Werke bleiben Eigentum von Leonie Ennderlein, solange die Bezahlung nicht vollständig geleistet wurde. Erst nach Begleichung der Rechnung werden die Werke an den Auftraggeber übergeben.
Haftung
(1) Die Fotografin haftet für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragspflichten stehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet weiter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt wurden. Bei Schäden an den Werken, wie z. B. Dateien, ausgedruckten Bildern, USB-Sticks oder Fotobüchern, haftet die Fotografin ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit.
(2) Die Organisation und Ausführung der vereinbarten Leistungen erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc., auch von Familienangehörigen), kein Fotograf zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen oder verspätet eintreffen, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden. Die Fotografin ist bemüht, in diesem Fall dringend für Ersatz zu sorgen.
(3) Die im Rahmen der Vertragspflichten entstehenden Rohdaten und Werke werden sorgfältig von der Fotografin verwahrt. Sie ist berechtigt, die aufbewahrten Daten nach einem Jahr seit Rechnungsstellung zu vernichten.
(4) Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke haftet die Fotografin nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(5) Der Versand der Werke erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Datenschutz (siehe Datenschutzrichtlinien)
(1) Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung des Vertrags an die Fotografin übermittelt oder von ihr erhoben werden (z. B. Namen, Adressdaten, Rechnungsinformationen), können verarbeitet und im Rahmen einer Kundenkartei dauerhaft gespeichert werden.
(2) Die Fotografin verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu behandeln.
Lieferzeiten, Reklamationen und Ausfallhonorar
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Buchung der Fotografin zu stornieren. Für die Stornierung steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes im nachstehend genannten Umfang verpflichtet.
(2) Bei Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem gebuchten Termin sind 30% des vereinbarten Honorars zu leisten. Dieser Betrag entspricht der Terminreservierungsgebühr/Anzahlung.
(3) Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor dem Termin, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.
(4) In allen Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit der Fotografin zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abzusenden.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, musst du der Fotografin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss informieren. Du kannst das Musterformular nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB verwenden, es ist jedoch nicht verpflichtend.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, bist du verpflichtet, der Fotografin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Wohnsitz der Fotografin ist Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.